Stammesvorstand

Dienstag, 02.01.2007 Autor: Christian Natrop

Der Vorstand des Stammes besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Stammesvorstands sind die beiden Stammesvorsitzenden und der / die Stammeskurat/in.
Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Aufgaben des Vorstandes sind die Leitung des Stammes im Rahmen der Ordnung, Satzung und Beschlüsse des Verbandes, des Diözesanverbandes, des Bezirks und des Stammes.

Weiterhin die Vertretung des Stammes nach außen, die Förderung der Aus- und Fortbildung der Leiter/innen, sowie die Führung der Kasse des Stammes und die Rechnungslegung.