Beitrag und Versicherung

Dienstag, 02.01.2007 Autor: Christian Natrop

Von dem Beitrag werden in erster Linie die Versicherung für alle Aktivitäten im Rahmen der Gruppenstunden, sowie die Zeitschriften für die Kinder, Jugendlichen und Leiter/Mitarbeiter bezahlt.
Ein geringer Teil verbleibt direkt im Stamm und kommt den Gruppen, z.B. in Form von Bastelmaterial o. ä. zugute.
Der Stamm führt den größten Teil des Beitragsaufkommens an das Bundesamt der DPSG in Neuss (www.dpsg.de) ab.
Von diesem Geld bekommen die jeweilligen Diözesanverbände – hier Essen (www.dpsg-essen.de) – einen Teil ab.
Der Beitrag ist halbjährlich zu entrichten. Damit die finanzielle Last für die Eltern nicht zu hoch ist, gewähren wir die Familienermässigung, für die zwei Kriterien erfüllt sein müssen. Die Mitglieder müssen in einem Haushalt (nicht nur im selben Haus) leben und müssen zu einer Familie gehören. Die Familienermässigung wird dann allen Mitgliedern einer Familie gewährt.

Zur Gewährung der Sozialermäßigung muss ein formloser Antrag auf Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen mit einer entsprechenden Begründung an den Stammesvorstand gerichtet werden.

Die aktuellen Beitragsätze erfahren Sie von den Gruppenleitern oder direkt vom Vorstand.